5 rufungsführers nicht auf seine, sondern auf die Aussagen des Beschuldigten und von Frau H.________ abzustellen. Der Berufungsführer habe bei der Polizei klar ausgesagt, dass er durch die Faust erschrocken sei und zu zittern begonnen habe. Im Anschluss habe er einen Kaffee benötigt, um sich zu beruhigen und wieder zu Kräften zu kommen, was klar auf einen Schockmoment hindeute.