_ abgelichtet habe, weil sie ihm keine Quittung für den bezahlten Kaffee habe ausstellen wollen, sei für ihn nicht von Bedeutung gewesen. Er habe sich auch deshalb kurz gehalten, weil es ihm unangenehm gewesen sei, mit seiner Geschichte die Polizei zu beschäftigen. Sein angeblich provokantes Verhalten werde einzig vom Beschuldigten und Frau H.________ behauptet, ohne dass es dafür weitere Beweise gebe. Ausserdem sei er davon ausgegangen, die logischen Konsequenzen des Geschilderten nicht erwähnen zu müssen: Es sei klar, dass auf eine erhobene Faust ein Schlag folge resp.