Bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei habe der Beschuldigte das Kerngeschehen nämlich ganz einfach weggelassen. Wäre nur bei einem Gespräch ein bisschen heftig gestikuliert worden, hätte er nicht versuchen müssen, das Geschehene zu vertuschen und Frau H.________ zu einer Falschaussage zu bewegen. Frau H.________ habe zwar später noch versucht, ihre anfänglichen Aussagen, wonach sie beim Beschuldigten mit allem rechne und er zunehmend sehr aggressiv gewesen sei, abzuschwächen. Es sei aber davon auszugehen, dass sie aus Angst vor einem Racheakt ihre Aussagen angepasst habe.