Der Berufungsführer nahm das Gerät wieder an sich und begann erneut zu fotografieren – dieses Mal nicht nur den Beschuldigten, sondern auch die zweite Rezeptionistin H.________. Daraufhin trat der Beschuldigte hinter der Rezeption hervor, ging auf den Berufungsführer zu und forderte ihn auf, mit dem Fotografieren aufzuhören und das Hotel zu verlassen. Dabei hatte er seine rechte Faust mindestens bis auf Brusthöhe erhoben. Zu einer gänzlichen Eskalation kam es in der Folge nicht: