Damit war der Berufungsführer nicht einverstanden und er weigerte sich, die Gebühr zu bezahlen. Zwischen den beiden Protagonisten kam es zu einem Wortgefecht, in dessen Verlauf der Berufungsführer den Beschuldigten mit seinem Mobiltelefon zu fotografieren begann. Der Beschuldigte riss dem Berufungsführer in der Folge das Smartphone aus der Hand, um das Foto zu löschen und legte es anschliessend zurück auf die Theke. Der Berufungsführer nahm das Gerät wieder an sich und begann erneut zu fotografieren – dieses Mal nicht nur den Beschuldigten, sondern auch die zweite Rezeptionistin H.________.