496 ff.) stellte der Beschuldigte folgende Anträge: (1.) Die Berufung sei abzuweisen und (2.) der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Drohung, angeblich begangen am 10. März 2017, ca. 14:00 Uhr, in F.________, Autobahn A1, Raststätte G.________, Hotel G.________, freizusprechen. (3.) Die Zivilklage sei auf den Zivilweg zu verweisen, eventualiter sei sie abzuweisen. (4.) Der Berufungsführer sei zur Bezahlung der Verfahrenskosten und einer Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im obergerichtlichen Verfahren gemäss nachzureichender Honorarnote zu verurteilen.