4. Anträge der Parteien 4.1 Der Berufungsführer beantragt in seiner Berufungsbegründung, (I.) der Beschuldigte sei schuldig zu erklären der Drohung, begangen am 10. März 2017 in F.________, Raststätte G.________, zum Nachteil des Berufungsführers und er sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angemessen zu bestrafen. (II.) sei der Beschuldigte zu verurteilen (1.) zur Leistung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 200.00 nebst Zins zu 5% seit dem 10. März 2017 und (2.) zu einer persönlichen Entschädigung i.S.v.