___ zum Nachteil von C.________ frei; dies unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 4'299.80. Die Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'793.10, wurden dem Kanton Bern auferlegt. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 4'243.40 ausgerichtet (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 364). Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ wurde auf den Zivilweg verwiesen (Ziff. II.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 364).