20. Verfahrenskosten 20.1. In erster Instanz Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'102.50 sowie die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00, dem Beschuldigten aufzuerlegen (Art. 426 Abs. 1 StPO).