19. Übertretungsbusse Die Kammer verweist für die Festsetzung der Übertretungsbusse wegen der mehrfach begangenen Tätlichkeiten auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz (S. 43 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1210). Der Beschuldigte injizierte L.________ gesamthaft 14 Spritzen. Damit wirkte er gesamthaft 14 Mal auf ihre körperliche Integrität ein. Unter Berücksichtigung der VBRS-Richtlinien (Verband Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Version per 01.07.2017, S. 46), gemäss welchen für Tät-