17.4. Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger, lebte und arbeitete während gut eines Drittels seines Lebens in der Schweiz als Arzt (vgl. S. 47 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1214). Seit Mai 2019 arbeitet er in einem österreichischen Skiort. Der Beschuldigte hat zwei Kinder aus geschiedener Ehe. Der Beschuldigte weist eine einschlägige Vorstrafe vom 28. Marz 2018 wegen betrügerischen (gewerbsmässigen) Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und wegen Urkundenfälschung auf.