Die Tat scheint vom Beschuldigten vorweg nicht über längere Zeitdauer geplant gewesen zu sein. So fasste er im November 2017 den Entschluss, die OKV zu betrügen und führte dies weiter, bis der Entzug seiner BAB im Januar 2018 publik wurde. Die Vorgehensweise bedurfte keiner besonderen professionellen Planung, viel mehr konnte der Beschuldigte wegen seiner vorbestehenden BAB und ZSR-Nummer weiterhin über die OKV abrechnen, bis diese selbständig von seiner fehlenden Berechtigung erfuhren.