48 bzw. das Ausmass seiner kriminellen Energie. Die vorliegende Tat dauerte während ungefähr drei Monaten an, was im Rahmen des Qualifikationsmerkmals der Gewerbsmässigkeit allerdings als tatbestandsimmanent zu betrachten ist. Zudem handelt es sich vorliegend um eine grosse Anzahl von Geschädigten; gesamthaft schädigte der Beschuldigte 12 obligatorische Krankenversicherungen in ihrem Vermögen. Die Tat scheint vom Beschuldigten vorweg nicht über längere Zeitdauer geplant gewesen zu sein.