Der Deliktsbetrag beläuft sich vorliegend auf CHF 41'909.30 und ist damit grundsätzlich als erheblich zu bezeichnen, was jedoch hinsichtlich des Verschuldens insofern zu relativieren ist, als dass auch viel höhere Deliktsbeträge denkbar sind. Geschädigt wurden vorliegend Krankenkassen, sodass die finanziellen Folgen für solche Unternehmen im Bereich des vorliegenden Deliktsbetrags weniger schwer wiegen, als wenn es sich bei den Geschädigten um Privatpersonen gehandelt hätte, was sich allerdings neutral auf das Verschulden auswirkt.