12.3. Subsumtion 12.3.1. Strafantrag Hinsichtlich des Vorliegens und der Gültigkeit des durch L.________ erfolgten Strafantrags wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1202 f.): Die Privatklägerin 17 hat betreffend die einfache Körperverletzung ausdrücklich und rechtzeitig Strafantrag gestellt (p. 346). Aus Sicht des Gerichts ist darin der Strafantrag betreffend die (milderen) Tätlichkeiten enthalten, da es sich um denselben Lebenssachverhalt handelt und die Privatklägerin offenkundig wollte, dass der Täter für diesen Lebenssachverhalt verfolgt wird.