42 fassung der Verteidigung (pag. 1495) – auch nicht dadurch exkulpieren, dass das KAZA über zwei Monate gewartet hat, bis es der SASIS AG gegenüber die Mitteilung über den Entzug seiner BAB machte. Dies zumal der Beschuldigte ja selbst zur Mitteilung von Mutationen verpflichtet gewesen wäre und er wusste, dass er bis dahin als abrechnungsberechtigt erschien (pag. 535). Die SASIS AG teilte diese Mutation den OKV am 2. Januar 2018 mit.