41 11.4.3 Subsumtion: Betrug Art. 146 StGB (objektiver Tatbestand) Der Beschuldigte stellte ab dem 4. November 2017 trotz Entzugs seiner BAB bei den OKV als auch bei L.________ weiterhin Rechnung für seine erbrachten ärztlichen Behandlungen, obwohl er dafür nicht mehr befugt war. Durch diese Täuschung rief er einerseits bei den Mitarbeitern der OKV, welche die Abrechnungen manuell bearbeiteten, als auch bei der L.________ den Irrtum hervor, dass er nach wie vor zur Abrechnung berechtigt gewesen war.