35 kulpation gestützt auf diese Gründe ist dem Beschuldigten nicht möglich. Im Weiteren machte die Verteidigung geltend, dass es jedem passieren könne, ein Schreiben zu «vernuschen». Dem ist zu entgegnen, dass mit Blick auf die Chronologie der Schreiben des KAZA er bereits anfangs 2017 über den möglichen Entzug seiner BAB informiert und diese schlussendlich erst Ende 2017 entzogen wurde. Der Beschuldigte hatte demnach Zeit sich fast während eines Jahres damit auseinander zu setzen.