Dieses «Vernuschen» des Schreibens des KAZA widerspricht insofern seinen bisherigen Aussagen, als dass er geltend machte, damit gerechnet zu haben, dass eine mündliche Verhandlung betreffend den Entzug seiner BAB angesetzt werde. Dementsprechend wäre er auf den Erhalt eines Schreibens angewiesen gewesen, sodass wirklichkeitsfremd ist, hätte er dieses einfach ungeöffnet verlegt. Seine Antwortschreiben weisen – wie bereits erwähnt – eindeutig darauf hin, dass ihm klar war, welche rechtlichen Konsequenzen ihm bevorstehen würden.