Die Inhalte seiner Eingaben zeugen davon, dass er sich konkret mit der ihm drohenden Situation auseinandergesetzt und diese tatsächlich auch verstanden hat. Dies zumal er vorab eine Fristverlängerung beantragte und in seinem Antwortschreiben sowohl Anträge stellte als auch konkret die Folgen eines Entzugs der BAB aufführte. Insbesondere dürfte einem praktizierenden Hausarzt die Möglichkeit eines Entzuges seiner BAB bei strafrechtlichen Verfehlungen, die