Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung konnte der Beschuldigte die Frage, ob ihm der damals bevorstehende Entzug der BAB bewusst gewesen sei, nicht beantworten. Auf mehrmaliges Nachfragen, begann er beinahe stotternd mehrere Sätze, ohne diese jedoch beenden zu können. Zudem gab er mehrmals – eindeutig entgegen seiner an das KAZA verfassten E-Mails – an, dass es ihm nicht bewusst gewesen sei, dass es dabei um seine berufliche Existenz gegangen sei. Er habe das Schreiben ehrlich gesagt nicht verstanden.