Zudem führte er sogar aus, was den Entzug der BAB für ihn, seine Mitarbeitenden und seine Patienten für Folgen hätte und stellte den Antrag auf Ausstellung einer Sonderbewilligung zur Weiterführung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit während 18 Monaten. Würde man diese vom Beschuldigten verfassten E-Mails isoliert betrachten, so wäre zweifelsfrei erstellt, dass ihm der Ernst der Lage bzw. die Möglichkeit des Entzugs seiner BAB durchaus bewusst war. Im Rahmen der Einvernahmen wurden dem Beschuldigten diese Schreiben vorgehalten, wobei er jedoch grosse Mühe bekundete, sich dazu zu äussern, offensichtliche Vorgänge schlüssig zu erklären oder einfache Fragen zu beantworten.