Noch deutlicher wurde seine Antwort dann mit E- Mail vom 7. August 2017, gemäss welchem er zum Schreiben vom 16. Juni 2017 des KAZA Stellung nahm und ausführte, dass ihn das Schreiben zur Eröffnung des Verfahrens auf Entzug der BAB erschüttere und existenziell bedrohe. Zudem führte er sogar aus, was den Entzug der BAB für ihn, seine Mitarbeitenden und seine Patienten für Folgen hätte und stellte den Antrag auf Ausstellung einer Sonderbewilligung zur Weiterführung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit während 18 Monaten.