1490 Z. 25 ff.). Die Frage, ob er seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mit L.________ noch Kontakt gehabt habe, verneinte er. Er habe ihr einen Brief geschrieben, nachdem er gehört habe, dass ihr Schwiegersohn sie anwaltlich vertrete (pag. 1491 Z. 34 ff.). Den Abrechnungen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte L.________ im angeklagten Zeitraum gesamthaft 14 Injektionen verabreichte (pag. 360 ff.).