Der ermittelte Betrag lässt sich auch hier anhand der eingereichten Unterlagen belegen (pag. 318). Die Behandlungen fanden im entsprechenden Zeitraum statt, die Leistungen wurden alle am 5. Januar 2018 oder früher erbracht, dies mit zwei Ausnahmen am 25. und 26. Januar 2018, im Betrag von CHF 414.78. Die Kammer erachtet demnach einen automatisch überprüften und ausbezahlten Betrag von CHF 704.75 als erstellt.