Dementsprechend stellt die Kammer einen ausbezahlten, automatisiert verarbeiteten und vergüteten Betrag von CHF 927.25 fest. Bezüglich S.________(AG) Dem Beschuldigten wurden durch die S.________(AG) (vgl. PH, p. 317 f.) CHF 3‘834.52 für Behandlungen ab dem 4. November 2017 vergütet, während CHF 13.02 nicht ausbezahlt worden sind (p. 317 f.). Auszahlung und Prüfung erfolgte automatisiert (p. 316).