Bezüglich R.________(AG) Dem Beschuldigten wurden durch die R.________(AG) (vgl. SI, p. 317) CHF 927.30 für Behandlungen ab dem 4. November 2017 vergütet (p. 317). Auszahlung und Prüfung erfolgte automatisiert (p. 316). Angeklagt ist nur ein Betrag von CHF 927.25, weshalb zu Gunsten des Beschuldigten von diesem Betrag auszugehen ist. Die vorgenannten Beträge lassen sich aus der Zusammenstellung der R.________(AG) entnehmen (pag. 318, SI). Zwei der fünf geltend gemachten Beträge sind am 5. Januar 2018 (CHF 255.52 und CHF 231.31) und die restlichen