Nicht ausbezahlt wurde hingegen der vorgenannte Rechnungsbetrag von CHF 307.30. Bezüglich G.________(AG) Dem Beschuldigten wurden durch die G.________(AG) CHF 1‘094.85 nach manueller Prüfung seiner Abrechnung für Behandlungen ab dem 4. November 2017 vergütet (p. 304).