In einem weiteren separaten Schreiben vom 8. Mai 2018 (pag. 232) gab die O.________(AG) an, dass vom 4. November 2017 bis zum 4. April 2018 insgesamt Leistungen im Betrag von CHF 1'598.95 in Rechnung gestellt und verbucht worden seien. Hierzu reichte sie eine exakte Zusammenstellung ein (pag. 233). Die Zahlung im Februar beträgt CHF 308.90, diejenigen im Januar CHF 340.75, und diejenigen, die im November und Dezember 2017 erfolgt sind, CHF 949.30. Erstellt ist demnach der in Rechnung gestellte, automatisiert verarbeitete und ausbezahlte Betrag von CHF 1'598.95. Bezüglich P.________(AG) Der Beschuldigte hat bei der P.________(AG) total CHF