Aufgrund der bekannten Geschehnisse würden neue eingereichte Rechnungen mittlerweile ausgelenkt und manuell geprüft. In einem weiteren Schreiben nahm die O.________(AG) dann separat für die N.________(AG) Stellung (pag. 230, Schreiben vom 8. Mai 2018). Den eingereichten Unterlagen kann entnommen werden, dass zwei Auszahlungen im Februar 2018 (CHF 583.95 und CHF 169.60), eine im Januar 2018 (CHF 279.40) und zwei im Dezember 2017 (CHF 111.40 und CHF 41.15) erfolgt sind. Der in Rechnung gestellte und ausbezahlte Betrag von CHF 1'185.50 ist damit erstellt. Mangels Angabe ist – wie einleitend erwähnt – davon auszugehen, dass diese Abrechnungen automatisiert verarbeitet wurden.