Die E.________ (AG) Schweizerische Kranken- und Unfallversicherungen AG belegte mit Schreiben vom 18. April 2018, die durch den Beschuldigten in Rechnung gestellten Beträge für die Behandlungen im Zeitraum vom 10. November 2017 bis 22. Dezember 2017, bestimmt auf CHF 4'405.75 (pag. 786 ff.). Die Kammer erachtet als erstellt, dass hiervon CHF 2‘870.35 automatisiert und CHF 1‘535.40 manuell überprüft, abgerechnet und dem Beschuldigten ausbezahlt wurden (pag. 785). Bezüglich N.________(AG)