Bezüglich D.________(AG) Gemäss Leistungszusammenstellung berechnete der Beschuldigte gegenüber der D.________(AG) für Behandlungen nach dem 3. November 2017 CHF 4‘671.05, welche ausbezahlt und automatisch geprüft wurden (p. 205, 208). Für weitere CHF 939.55 hatte der Beschuldigte noch Rechnungen eingereicht, welche jedoch abgelehnt wurden (p. 209 ff.).