26 haft betrachtet, stimmen die aufgeführten bzw. belegten Geldbeträge jedoch in ihrer Summe überein. Die Kammer stellt vorliegend sowohl auf die durch die C.________(AG) eingereichten Belege als auch auf das erstinstanzliche Urteilsdispositiv ab, sodass erstellt ist, dass CHF 23'580.90 ausbezahlt (davon CHF 3'937.20 manuell und CHF 19’643.70 automatisiert) und für einen Betrag von CHF 2'414.90 die Auszahlung verweigert worden ist. Bezüglich D.________(AG)