Die C.________(AG) erklärte mit Schreiben vom 8. Februar 2018, dass sie am 15. Januar 2018 definitiv in Erfahrung hätte bringen können, dass dem Beschuldigten per 25. Oktober 2017 die BAB entzogen worden sei (pag. 78). Dies habe ihn aber nicht gehindert, weiter Patienten zu behandeln und weiter Rechnung im System «Tiers payant» zu stellen. Den durch die vorgenannte OKV sehr detaillierten Eingaben ist zu entnehmen, zu welchen Preisen der Beschuldigte mit Behandlungsdatum ab dem 6. November 2017 jeweils abrechnete (pag. 97 ff.). Diese Belege reichen bis zum 22. Dezember