Infolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten, ist dieser Freispruch in Rechtskraft erwachsen. Bezüglich C.________(AG) Gemäss angeklagtem Sachverhalt soll der Beschuldigte gegenüber de C.________ (AG) einen Betrag von CHF 25‘995.70 abgerechnet haben. Dieser Betrag sei ausbezahlt worden, wobei CHF 3‘736.91 manuell geprüft und CHF 19‘843.99 automatisch geprüft worden seien (p. 648). Gemäss p. 94 hat der Beschuldigte CHF 25‘995.70 im System «Tiers payant» in Rechnung gestellt für Behandlungen nach dem 3. November 2017. Hiervon wurden CHF 23‘580.90 ausbezahlt (p. 96 ff., 145 ff.). Davon wurden CHF 3‘937.20 manuell und CHF 19‘643.70 automatisiert geprüft (p. 146 ff.).