1041 Z. 36 ff.). Er gab zudem an, nach dem 12. Januar 2018 zwar keine Rechnungen mehr ausgelöst zu haben, dass dies aber allenfalls noch automatisch erfolgt sei, sofern sich im Ausgangsordner nach diesem Datum noch Rechnungen befunden hätten (pag. 548 Z. 65 ff., pag. 1042 Z. 1 ff.). Das System sei am 20. Februar 2018 heruntergefahren worden (pag. 1044 Z. 42 ff.). Unbestritten ist sodann der ungefähr durch den Beschuldigten im massgeblichen Zeitraum ab dem 4. November 2017 bei den OKV abgerechnete Gesamtbetrag (pag. 1041 Z. 39 ff.). Die einzelnen Beträge – welche nachfolgend aufgeführt werden – sind jedoch mangels konkreten Vorhalts von diesem nicht anerkannt worden.