10.1.5. Vorgänge um den 12. Januar 2018 Den Akten des KAZA lässt sich eine Kopie des Rundmails des Kantonsapothekers vom 12. Januar 2018 entnehmen. Demgemäss wurden alle Apotheken des Kantons Bern darüber informiert, dass der Beschuldigte über keine gültige BAB mehr verfüge und deshalb keine Verschreibungen von ihm mehr ausgestellt werden dürften (Beilageakten KAZA, unpaginiert). Der Beschuldigte führte im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er durch ein Fax eines Apothekers informiert worden sei, dass er über keine gültige BAB mehr verfüge (pag. 1040 Z. 10 ff.).