Die Versicherer würden den Import ihrer Datenfiles selber steuern. Erst nach erfolgtem Import durch den Versicherer, stünden die aktuellen Daten den Mitarbeitenden des Versicherers zur Verfügung (pag. 1077). Auf weitere Frage, ob der Beschuldigte nach dem Entzug weiterhin über das System der SASIS AG habe abrechnen können, antwortete diese, dass die Versicherer nicht über ihr System abrechnen würden. Sie würden den Versicherern ausschliesslich die Daten betreffend die Leistungserbringer für die Leistungsabrechnung zustellen. Ab dem 2. Januar 2018 hätten die Versicherer über die sistierte ZSR-Nummer Kenntnis gehabt (pag. 1077).