23 Oktober 2017 sistiert und dass sie den Beschuldigten gleichentags per A-Post informiert habe (pag. 1075, 1083, Beilageakten KAZA, unpaginiert). Gestützt auf die erstinstanzliche Editionsverfügung vom 15. Mai 2019 führte die SASIS auf Frage, wann die ZSR-Nummer des Beschuldigten sistiert worden und wann sowie in welcher Form die einzelnen OKV über den Entzug der BAB informiert worden seien, aus, dass die Mutation am 2. Januar 2018 mittels Datenfiles an die Versicherer übermittelt worden sei.