Den Akten lässt sich zudem das Merkblatt der SASIS AG für die Erteilung der ZSR- Nummer entnehmen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich gemäss diesem Antragsformular – wie bereits erwähnt – sämtliche Änderungen mit dem aktuellen Mutationsformular umgehend zu melden, damit eine Nachprüfung der Zulassungsbedingungen erfolgen kann (pag. 535). Vorliegend informierte das KAZA am 27. Dezember 2017 die SASIS AG über den Entzug der BAB des Beschuldigten (Beilageakten KAZA, unpaginiert, pag. 1075, 1081).