Mutationen wie der Entzug der BAB sind meldepflichtig; meistens erhält die SASIS AG die Informationen hierzu von den Gesundheitsdirektionen der Kantone (pag. 529). Ist eine ZSR-Nummer sistiert, so können die OKV keine Rechnungen mehr über die ZSR-Nummer vergüten und die Apotheker dürfen keine Rezepte mehr einlösen (pag. 1060). Den Akten lässt sich zudem das Merkblatt der SASIS AG für die Erteilung der ZSR- Nummer entnehmen.