Sie prüft die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen für die OKV sowie allfällige kantonale Berufsausübungsbewilligungen und Tarifvertragsbedingungen. In der Datenbank der SASIS AG sind die verschiedenen Leistungserbringer ersichtlich. Die ZSR-Nummer wird von der SASIS AG nach Prüfung des antragsstellenden Leistungserbringers vergeben und dient dazu, die administrativen Prozesse von Krankenversicherern und Ärzten zu vereinfachen. Das Vorliegen einer BAB als Arzt ist Voraussetzung für die Erteilung einer ZSR-Nummer. Mutationen wie der Entzug der BAB sind meldepflichtig;