Der Beschuldigte seinerseits erklärte, er habe am 22. Dezember 2017 einen Apéro gemacht, um Mitarbeitern und Vorgänger Respekt und Dank auszusprechen für das erste Geschäftsjahr und die Gründung der AG (p. 1045 Z. 23-29). Z.________, sein Praxis-Vorgänger (p. 1051 Z. 29), erklärte in der Hauptverhandlung diesbezüglich als Zeuge, es habe im Februar 2017 einen Startapéro gegeben, bei «uns» auch einen Jahresendapéro, wo auch der Beschuldigte eingeladen gewesen sei; das sei Ende 2016 gewesen (p. 1052 Z. 40-45).