Weiter hat er per 1. November 2017 eine neue medizinische Praxisassistentin eingestellt und reichte einen entsprechenden Arbeitsvertrag ein (p. 888 f.). Er hatte sich offenbar auch verpflichtet, einen Studierenden für Hausarztpraktika aufzunehmen (p. 893). Zudem machte er geltend, er habe in der fraglichen Zeit Fortbildungskurse für das Personal bezahlt (am 31. Juli und 31 August 2017; p. 890) und im September 2017 selber einen Kurs als Berufsbildner besucht im Umfang von 40 Lektionen (p. 892).