1489 Z. 2 ff.). Der Beschuldigte wurde weiter befragt, was er mit E-Mail vom 7. August 2017 auf das Schreiben des KAZA vom 16. Juni 2017, in welcher er angegeben habe, dass er die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zum Entzug der BAB entrüstet zur Kenntnis genommen habe, ihn diese Angelegenheit direkt und existenziell tangiere und er sich juristisch möchte beraten lassen, um die Behandlung seiner Patienten sicherzustellen, zu sagen habe (pag. 1489 Z. 13 ff.). Er bestätigte, dies so verfasst zu haben. Zu dieser Zeit sei alles gerade etwas viel gewesen, da es sich um den ersten Ferientag mit seinen Kindern gehandelt und er mit ihnen eine Reise geplant habe.