Oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 23./24. September 2021 Der Beschuldigte bestätigte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung seine bisherigen Aussagen (pag. 1488 Z. 41 ff.). Auf Vorhalt, was er mit seiner Aussage: «Sie machen etwas Gutes und bekommen eine Fahrkarte», gemeint habe, gab er an, dass er dies möglicherweise auf seine Tätigkeit H.________ bezogen habe. Er habe sich dort aus Gutmütigkeit eingesetzt und die Arbeit sei nicht geschätzt worden (pag. 1489 Z. 2 ff.).