20 Z. 35 ff.). Der Beschuldigte bestritt ab dem 12. Januar 2018 weiter Patienten behandelt zu haben. Am nachfolgenden Montag, 15. Januar 2018, habe er seine Angestellten informiert und es habe niemand mehr gearbeitet (pag. 1044 Z. 38 ff.). Auf Vorhalt, dass aber noch bis zum 15. Februar 2018 Rechnungen eingereicht worden seien, gab der Beschuldigte an, dass dies normalerweise nicht sein dürfe. Effektiv seien diese Rechnungen nach 30 Tagen wohl automatisch ausgelöst worden, da sich diese wahrscheinlich noch im Ausgangsordner befunden hätten.