1041 Z. 39 ff.). Auf Frage, ob er nicht bemerkt habe, dass die Krankenkassen plötzlich keine Zahlungen mehr ausgeführt hätten, antwortete er, dass er dies nicht gemerkt habe, er habe das Mahnwesen nicht selber gemacht, sondern an eine Firma delegiert (pag. 1042 Z. 24 ff.). Der Vertreter der Straf- und Zivilklägerin D.________ (AG) befragte den Beschuldigten, wie er es sich denn erkläre, dass er gemäss Anklageschrift bis am 15. Februar 2018 in der Praxis tätig gewesen sei, obwohl er bereits am 12. Januar 2018 vom Kantonsapotheker die Meldung erhalten habe, dass seine Rezepte nicht mehr einlösbar seien (pag. 1044