Der Beschuldigte bestätigte den Vorwurf gemäss Anklageschrift, wonach er ab dem 4. November 2017 den Krankenkassen Rechnungen von über CHF 87'000.00 übermittelt habe. Er könne auch bestätigen, dass solch eine Summe einem üblichen Monatsumsatz einer Praxis entsprechen könnte. Das Abrechnungssystem habe am Jahreswechsel 2017/2018 geändert, sodass alle Ärzte damals angehalten worden seien bis Ende Jahr keine offenen Rechnungen zu belassen. Deshalb habe er wohl auch versucht möglichst den Jahresanfang mit Null nicht erledigten Leistungen anzustreben (pag. 1041 Z. 39 ff.).