Er habe nicht mit dem Entzug der BAB gerechnet. In Bezug auf sein E-Mail vom August 2017 im aufsichtsrechtlichen Verfahren gab er an, dass er im Juni 2017 eine Mail erhalten habe, als er gerade im Urlaub gewesen sei. Da habe er mit dem KAZA telefoniert und eine Fristverlängerung beantragt und dann einfach ein Schreiben genommen. Er habe nur die Überschrift genommen und einfach 10 oder 11 Punkte geschrieben, was das für ihn bedeuten würde. Wenn er gewusst hätte, dass es sich um ein Entzugsverfahren handle, hätte er sich juristisch beraten lassen. Aber wahrscheinlich habe er in dem Moment noch genug von seiner Scheidung gehabt (p. 1043 Z. 1-10).